Um sicherzustellen, dass die Leistungen in der bestellten Beschaffenheit hergestellt werden, ist eine baubegleitende Qualitätssicherung unabdingbar. Wenn sich während der Ausführung Abweichungen vom Soll ergeben kann im Zuge der Baubegleitung frühzeitig auf eine Korrektur bestanden werden.
Bei der Erfüllung der Anforderungen an das Gebäudeenergiegesetzes-GEG (vormals EnEV) ist insbesondere zur Vermeidung bauphysikalischer Fehler, eine sorgfältige Überwachung der Ausführung unerlässlich. Daher nehmen viele Auftraggeber die baubegleitende Leistung eines Experten in Anspruch.