SACHVERSTÄNDIGENBÜRO FÜR DAS DACHDECKERHANDWERK
                       

Honorar und sonstige Aufwendungen

Der Stundenverrechnungssatz richtet sich nach dem Umfang der zu erbringenden Leistungen.

Nach der ersten Kontaktaufnahme und der Schilderung Ihres Anliegens, kann ich Ihnen mehr Informationen zum Honorar nennen. Für Ihre Kostensicherheit biete ich Ihnen gerne die Erstberatung am Objekt zum pauschalen Festpreis an. Nach der ersten Bestandsaufnahme kann die weitere Vorgehensweise und Ausweitung der Beauftragung gemeinsam besprochen werden.

Sonstige Aufwendungen orientieren sich an den Regelungen im Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz (JVEG)