Schiedsgutachten
Schiedsgutachten dienen der außergerichtlichen Beilegung einer Streitfrage. Der Gutachter wird dabei von beiden Parteien gleichermaßen beauftragt. Bereits bei der Beauftragung des Schiedsgutachtens gilt für beide Parteien, dass sie das Urteil des Gutachters akzeptieren. Der Schiedsgutachter übernimmt die Funktion des Schiedsgerichtes. Schiedsgutachten sind eine Kombination aus Streitgutachten und Schiedsspruch. Entscheidungen des Schiedsgutachters sind rechtskräftig wie die eines Schiedsgerichtes.
Voraussetzung ist selbstverständlich, dass alle Beteiligten das Schiedsgutachten wünschen und gemeinsam in Auftrag geben.