Gerichtsgutachten
Bei dieser Art von Gutachten wird der Sachverständige vom Gericht bestellt. Zwischen den Parteien strittige Fragen sollen durch die Erstattung eines Gutachtens geklärt werden. Ein solches Gutachten behandelt grundsätzlich nur die Fragestellung des Gerichtes. Der Sachverständige trifft niemals rechtliche Entscheidungen. Möglich ist auch, dass durch ein Gutachten die Parteien zu einem außergerichtlichen Vergleich kommen.
Zu den Auftraggebern zählen:
- Amtsgerichte
- Landgerichte
- Oberlandesgerichte